Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Rechtslage hinsichtlich des Kaufs oder Verkaufs gebrauchter Software. Wenn Sie sich dennoch unsicher sind oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns auch persönlich oder per Mail zu kontaktieren! Wir freuen uns Sie zu beraten! Der Europäische Gerichtshof hat am 3. Juli 2012 wie folgt geurteilt (Urteil in der Rechtssache C-128/11):
„Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen, (…) selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt.”
Dieses Urteil liberalisiert den Markt für gebrauchte Software, auch aus dem Internet heruntergeladene, wie z. B. Microsoft-Volumenlizenzen, Lizenzen von Adobe oder andere. Davor war dies nur für sogenannte Boxenprodukte möglich. Das ist Software in physischer Form, wie als Disc, da für diese Produkte der „Erschöpfungsgrundsatz“ gilt. Dieser besagt, dass nach dem Verkauf für den Hersteller eines Produktes das Recht auf Verbot eines Weiterverkaufs erlischt. Bis zu oben zitiertem Urteil galt dieser Grundsatz nicht für Software, die per Download übertragen wird. Das Urheberrecht in sämtlichen europäischen Ländern ist meist mehrere hundert Jahre alt, sodass es hier nicht auf aktuellem Stand war. Der Europäische Gerichtshof hat korrekt erkannt, dass die Software dieselbe bleibt, egal ob als Download oder als physisches Produkt in Form einer Disc. Wichtig ist allerdings, dass es sich um eine dauerhafte, zeitlich unlimitierte Lizenz handelt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat den Verkauf von aus dem Internet heruntergeladenen Softwarelizenzen legitimiert und eine wichtige Lücke im Gesetz geschlossen. Gebrauchte Software, wie sie von Software ReUse angeboten wird, ist im rechtlichen Sinne erschöpfte Software. Nach Prüfung der gebrauchten Software und rechtskonformer Übertragung der Lizenzen darf die Software von uns zum Download angeboten werden und Sie als Käufer haben die gleichen Rechte wie bei neuer Software. Das spart Ihnen beim Kauf bis zu 75 % auf den Originalpreis. Die von uns angebotenen Lizenzen kaufen wir bei anderen Unternehmen ein, die entweder keinen Bedarf mehr daran haben oder die Software wechseln. Oft handelt es sich dabei um sogenannte Volumenlizenzen. In diesem Lizenzierungsmodell ist die Software für mehrere Arbeitsplätze oder Rechner freigegeben. Sie als Käufer machen bei gebrauchter Software keinerlei Abstriche zum Neuprodukt und haben Anrecht auf regelmäßige Sicherheitsupdates und Support. Informieren Sie sich bei Interesse mehr zu allen Fakten um Gebrauchtsoftware. Bei Software ReUse erhalten Sie zusammen mit dem Product Key der erschöpften Software eine ausführliche Dokumentation über die Ausgestaltung der Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Wir stellen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, mit denen Sie die Erschöpfung im Zweifelsfall nachweisen können. Dazu gehören die Angaben zum Vorerwerber und darüber, ob dieser seine Kopie unbrauchbar gemacht hat. Wir teilen mit, wie die Software ursprünglich in den Verkehr gebracht wurde, welche Vergütung der Rechteinhaber hierfür erhalten hat, in welchem Umfang ein Nutzungsrecht von dem Rechteinhaber eingeräumt wurde und ob Updates umfasst sind. Unsere gebruachte Software erfüllt damit nicht nur die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (Urteil C-128/11), sondern auch die vom deutschen BGH aufgestellten Voraussetzungen.Rechtslage für gebrauchte Software
Gebrauchte Software zu kaufen und zu verkaufen ist legal!
Rechtshinweise – Gebrauchte Software rechtssicher
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Nachweis der Erschöpfung
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